REISEMOBILE LUTZ
Inhaber: Waldemar Lutz
Westhemmerder Weg 6a
D-59427 Unna
Tel: 01744102534
info@reisemobile-lutz.de
Mietbedienungen Reisemobile Lutz
1. Mietgegenstand
Der Gegenstand des Vertrags mit dem Vermieter ist ausschließlich die Anmietung des Reisemobils oder eines Wohnwagens. Der Vermieter schuldet keine Reiseleistungen und insbesondere keine Gesamtheit von Reiseleistungen. Der Mieter gestaltet seine Fahrt selbst und setzt das Fahrzeug eigenverantwortlich ein.
2. Mindestalter
Das Mindestalter des Mieters und jedes weiteren Fahrers muss 21 Jahre betragen. Der Fahrer muss seit mindestens drei Jahren einen gültigen Führerschein der Klasse B bzw. 3 (Fahrzeuge bis 3500 kg) besitzen. Der gültige Führerschein des ersten wie auch des zweiten Fahrers muss vor der Übernahme vorgelegt werden.
3. Versicherungsschutz
Für das Mietfahrzeug besteht eine Vollkasko-/Teilkaskoversicherung mit 1500,-€/500,-€ Selbstbeteiligung inklusive Pannenschutzbrief. Das Mietfahrzeug ist gemäß den geltenden allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrzeugversicherung wie folgt versichert: Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten mit 100 Mio.€ Deckung für Sach- und Vermögensschäden, für Personenschäden bis max. 15 Mio.€.
4. Mietpreise/ Kaution
Die Buchung wird erst nach einer schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter verbindlich. Der Mietpreis ist dem Mietvertrag zu entnehmen.
Die erste Anzahlung von 50% des gesamten Mietpreises ist innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Mietvertrags auf das Konto des Vermieters zu zahlen. Den Rest des Mietpreises sind 14 Tagen vor der Übernahme des Fahrzeuges auf das Konto des Vermieters zu überweisen. Bei kurzfristigen Buchungen (d.h. Innerhalb 14 Tagen vor Reiseantritt) ist der gesamte Mietpreis sofort fällig.
Die einmalige Servicepauschale von 140 € für Wohmobil beinhaltet eine 11 Gasflasche, Toilettenchemie, 1 Stromkabel, Auffahrkeile, Fahrzeugreinigung außen und technische Einweisung bei Fahrzeugübernahme. Die Mietpreise sind pro Tag und bei Wohnmobil incl. 250 km/Tag frei. Für jeden zusätzlich gefahrenen km werden 0,39 € berechnet. Ab 15 Tagen Mietdauer sind alle Kilometer frei.
Die Kaution in Höhe von 1000,-€ ist in bar oder per Überweisung vor der Fahrzeugübergabe fällig. Die Kaution wird mit den zusätzlich angefallenen Kosten verrechnet. Im Schadensfall hat der Vermieter das Recht die Kaution, bis zur Klärung des Sachverhaltes und der Höhe der Reparaturkosten einzubehalten.
5. Rückgabe
Die Innenreinigung (gründliches Nasswischen des Bodens, die Küche mit Kühlschrank reinigen, inklusive Bad und Toilettenkassette, alle Fenster und Glasscheiben) ist vom Mieter auszuführen. Ist das Fahrzeug bei Rückgabe nicht vollständig von innen gereinigt, so entstehen für den Mieter zusätzliche Kosten in Höhe von:
Innenreinigung: 100,-€ / Toilettenreinigung: 300,-€, Bearbeitungspauschale für Knöllchen, Maut, Schadenabwicklung etc. 30,-€./ pro Einheit
Das Wohnmobil muss bei der Rückgabe vollgetankt sein, ansonsten fallen die Betankungskosten von 4,50€/Liter Diesel an.
Verspätete Rückgabe: 50 % des jeweiligen Tagespreises. Sofern der Mieter die Beschädigungen oder fehlende Gegenstände zu vertreten hat, werden diese Kosten ihm in Rechnung gestellt. Eine vorzeitige Rückgabe des Fahrzeuges hat keine Verringerung der vertraglich vereinbarten Miete zur Folge.
Ist das Fahrzeug bei Rückgabe von außen extrem stark verunreinigt, so entstehen für den Mieter zusätzliche Kosten in Höhe von 99,-€
Die Mehrwertsteuer ist im Mietpreis inclusive.
6. Verzug des Vermieters
Der Vermieter kann den Mietvertrag vor Übergabe des Fahrzeugs kündigen.
Schwerwiegende Schäden am Fahrzeug, die vor Beginn der Mietperiode eintreten und nicht bis zur geplanten Übergabe behoben werden können, berechtigen den Vermieter zur außerordentlichen Kündigung des Mietvertrages. Der Vermieter ist verpflichtet, den Mieter unverzüglich von dem Schadenseintritt in Kenntnis zu setzen. In diesem Falle muss der Vermieter nicht für eventuelle Mehrkosten für ein Ersatzfahrzeug aufkommen. Die bereits bezahlte Anzahlung wird in voller Höhe zurückerstattet. Die Haftung des Vermieters ist in diesem Fall auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
7. Rücktritt
Tritt ein Mieter vom Vertrag zurück, so sind folgende Anteile vom voraussichtlichen Mietpreis zu entrichten:
Bis 60 Tage vor Mietbeginn 35 %, bis 30 Tage vor Mietbeginn 50 %, bis 14 Tagen vor Mietbeginn 75 %, bei weniger als 14 Tagen vor Mietbeginn 100 %, Nichtabnahme des Fahrzeugs gilt als Rücktritt.
8. Pflichten des Mieters, Nutzung des Fahrzeuges
Der Mieter darf das Fahrzeug nicht an Dritte übergeben, es sei denn der Vermieter erteilt vorher seine schriftliche Zustimmung.
Der Mieter verpflichtet sich das Fahrzeug sorgfältig und gewissenhaft zu behandeln. Erfolgt die Vermietung für längere Dauer (mehr als eine Woche), verpflichtet er sich den Ölstand des Verbrennungsmotors und Reifendruck zu prüfen und ggf. unter Einhaltung der im Fahrzeugschein aufgeführten Daten die notwendigen Maßnahmen vorzunehmen.
Der Fahrradträger am Heck des Wohnmobil (sofern vorhanden) ist max. bis 35 kg belastbar. Der Fahrradträger an der Anhängerkupplung darf max. bis 60 kg belastbar werden. Schäden durch Überladung trägt der Mieter in vollem Umfang. Der Mieter darf an dem Fahrzeug keine technischen Veränderungen vornehmen. Der Mieter darf das Fahrzeug optisch nicht verändern, insbesondere nicht durch Lackierungen, Aufkleber oder Klebefolien. Haustiere sind erlaubt und müssen vor Reiseantritt bei dem Vermieter angemeldet werden. Die Haustierpauschale beträgt 149 €. Bei dem Mietfahrzeug handelt es sich um ein Nicht-Raucher-Fahrzeug. Dem Mieter ist es demnach nicht gestattet in dem Fahrzeug zu rauchen.
Grundsätzlich ausgeschlossen ist die Nutzung des Fahrzeuges zu folgenden Zwecken:
-Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder gefährlichen Stoffen
-Teilnahmen an Geländefahrten
-Teilnahmen an motorsportlichen Veranstaltungen oder Fahrzeugtests
-Untervermietung des Fahrzeuges.
Der Mieter darf das Fahrzeug ausschließlich in den geografischen Grenzen Europas sowie in außereuropäischen Gebieten, die aber zur EU gehören nutzen. Der Mieter hat sich über Verkehrsvorschriften und Bestimmungen, die im In und Ausland gelten, eigenständig zu informieren.
9. Verhalten bei Verkehrsunfällen, Haftung
Bei einem Unfall ist dafür Sorge zu tragen, dass die Unfallstelle schnellstmöglich abgesichert wird. Der Mieter hat nach einem Unfall sowie einem Brand-, Entwendungs- oder Wildschaden sofort die Polizei und den Vermieter (Telefon-Nummer auf dem Mietvertrag) zu verständigen, spätestens jedoch unmittelbar nach dem Unfalltag folgenden Arbeitstag. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Wenn keine polizeiliche Unfallaufnahme erfolgt, beträgt die Selbstbeteiligung des Mieters 1.500 Euro je Schadensfall. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen und Fotos der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Der Mieter trägt die Verantwortung, dem Vermieter diesen Unfallbericht schnellstmöglich zukommen zu lassen.
Der Mieter haftet für alle Schäden am Fahrzeug, die aufgrund von Bedienungsfehlern, Überbeanspruchung oder grobe Fahrlässigkeit während der Mietzeit zurückzuführen sind.
Alle Reparaturen dürfen immer nach der ausdrücklichen Genehmigung des Vermieters durchgeführt werden. Bei Vorlage der Genehmigung erstattet der Vermieter die anfallenden Reparaturkosten gegen Vorlage entsprechender Rechnungen im Original.
Der Mieter haftet im Rahmen der einzelnen Versicherungen je Schadensfall in voller Höhe der jeweiligen Beträge der Selbstbeteiligung. Bei Schäden, die von der jeweiligen Versicherung nicht anerkannt oder abgelehnt werden, haftet der Mieter in vollem Umfang. Gründe hierfür können Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Alkohol oder Drogenkonsum sein. Zusätzlich gelten die Bedingungen der jeweiligen Versicherungen.